Notfallreform gefährdet die hausärztliche Versorgung

Liebe Patientinnen und Patienten,

die hausärztliche Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum wird durch die aktuellen Pläne der Notfallreform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach von der SPD nachhaltig gefährdet, massiv beschädigt in Bezug auf die Planungssicherheit und letztlich strukturell abgebaut.
Die derzeitigen Pläne einer 24/7-Notfallversorgung führen zwangsläufig zu einer weiteren Ausdünnung der Praxisöffnungszeiten, zur Schließung von Praxen und zur Verschlechterung der medizinischen Versorgung.
Wir als Ärzteschaft und die Kassenärztliche Vereinigungen wehren uns massiv gegen dieses Vorhaben des Bundesgesundheitsministers.

Da man gemeinsam immer stärker ist als allein freuen wir uns über jede Patientin und jeden Patienten, die sich bei dem Bundestagsabgeordneten vor Ort sowie bei den Landtagsabgeordneten dafür einsetzen, dass die aktuellen Pläne des Gesundheitsministers Karl Lauterbach in Bezug auf die Notfallversorgung so nicht umgesetzt werden.
Die offizielle Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen können Sie unter dem folgenden Link einsehen:


Pressemitteilung Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen

Das ärztliche Team wird erweitert

Ab sofort wird unser ärztliches Team erweitert und verstärkt durch Herrn Shaheen.
Herr Shaheen ist Internist und hat mehrjährige berufliche Erfahrung, u.a. an der Kirchberg-Klinik für Kardiologie in Bad Lauterberg sowie umfangreiche Erfahrung in Notfall- und Intensivmedizin.
Damit stehen ausreichend Kapazitäten für Behandlungstermine sowie für die Aufnahme von Neupatient*innen zur Verfügung.
Wir heißen Herrn Shaheen ganz herzlich willkommen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Zeckenzeit: Zeckenimpfung (FSME) in der Praxis

Es ist Frühjahr und die Zeckenzeit ist in vollem Gange.

Gerade Kinder, Hunde und Hauskatzen streifen in den warmen Tagen gern durch das Unterholz und hohe Gras und bringen nicht nur Flecken mit, sondern gerne auch mal einen Zeckenbiss.


Die Zecken übertragen die FSME (eine viral bedingte Entzündung des Gehirns) sowie die Borreliose, die unter anderem zu chronischen Gelenkschmerzen, neurologischen Störungen und Hautveränderungen führt.


Zur Vermeidung der Übertragung ist die rasche Entfernung der Zecke und Nachkontrolle der Stichstelle notwendig. Die FSME lässt sich durch Impfung sicher vermeiden.
In der Praxis können Sie die Zecken entfernen lassen und sich und Ihre Kinder gegen die FSME impfen lassen und so böse Überraschungen vermeiden.



Wir beraten Sie gern entsprechend während der Praxisöffnungszeiten.

Praxisschließzeiten Gillersheim 2024

Liebe Patientinnen und Patienten,

im Jahr 2024 planen wir die Praxisschließzeiten der Hausarztpraxis Dr. med. Lodhia in Gillersheim wie folgt:
  • 21.05.24
  • 24.06.24 – 12.07.24
  • 01.11.24
  • 19.12.24 – 24.12.24

Die Vertretung übernimmt:
Hausarztpraxis Bilshausen
Hoher Weg 17
37434 Bilshausen
055528 – 923 80
info@dr-med-lodhia.de

Bundesdelegiertenkonferenz des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes 4/2024

Vom 11.04.2024 bis 13.04.2024 war ich als Vertreterin des südlichen Niedersachsens Teilnehmerin der Bundesdelegiertenkonferenz des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes in Leipzig.

Punkte der Diskussionen und Forderungen:


  • – Digitale Anwendungen müssen auch funktionieren

  • – Bestehende Rechtsgrundlagen müssen erfüllt werden – von allen Fraktionen des Gesundheitswesens.

  • – Digitale Anwendungen müssen nicht nur vom Arztpraxen und Kleinunternehmern als Arbeitgeber, sondern auch von großen staatlichen Stellen (Polizei, Versicherungen, Landesämter etc) erfüllt und ermöglicht werden.

  • – Die ePA muss in der Form gestaltet werden, dass eine Nutzung der Daten zur Patientenversorgung möglich ist.

  • Es ist traurig, dass derartige Selbstverständlichkeiten gesondert gefordert und mühsam eingerichtet werden. Niemand von uns würde ein Auto / eine Waschmaschine oder auch nur eine Kaffeemaschine kaufen, wenn derartig grundsätzliche Voraussetzungen (Funktionsfähigkeit, Garantie, technischer Support) vom Hersteller nicht gewährleistet werden.

    Die Forderungen klingen zunächst einmal trivial, sind aber hochrelevant und schaden durch unnötige Kosten und Vernichtung von Arbeitszeit des ärztlichen und nichtärztlichen Praxisteams:

    Im Gesundheitswesen finden derzeit sehr viele Änderungen statt mit großen Potentialen, aber auch Risiken.
    Viele der derzeitigen Maßnahmen bewirken ein erhebliches Risiko für die Patientenversorgung und Unabhängigkeit der Gesundheitsversorgung:
  • * Noch immer wurden die seit Jahren gesetzlich vorgeschriebenen neuen DMP (Versorgungsprogramme für chronisch kranke Menschen), Rücken, Depression etc. von den Krankenkassen nicht zur Anwendung freigegeben.
  • * Durch unnötige Bürokratie und nicht funktionierende Digitalisierung wird Arbeitszeit bei Ärzt*innen und Praxisteams vernichtet und steht nicht für die Versorgung der Menschen zur Verfügung. Die zusätzlich entstehenden Kosten, die gesetzeswidrig den Praxen aufgehalst werden, müssen durch Einsparungen bei den Personalkosten gegenfinanziert werden und verschärft somit den Personalmangel im Gesundheitswesen.
  • * Die hausärztliche Versorgung soll nach dem aktuellen Gesetzesentwurf großflächig in die Krankenhäuser verlagert werden. Damit würde jede vertrauensvolle und langfristige Arzt-Patientenbeziehung zerstört und die Erreichbarkeit Ihrer Ärzte stark verschlechtert.
  • * Die unabhängige Patientenberatung wurde zum Ende 2023 außer Funktion gestellt, die Folgeinstitution wird noch lange nicht die Arbeit aufnehmen; die Gesundheitsberatung des IQWIG wird eingestellt, das ÄZQ (Pharmaunabhängige Erstellung Nationaler Versorgungsleitlinien) wird eingestellt, allen Mitarbeitern wurde vergangene Woche gekündigt, eine Folgegesellschaft soll irgendwann unter ministerialer Aufsicht entstehen.
    Damit werden jetzt gerade alle unabhängigen Informationsquellen für Patienten und Ärzt*innen abgeschafft. Dies darf so nicht geschehen.
  • Die derzeitige Entwicklung birgt große Risiken für eine massive Verlängerung Ihrer Fahrtwege zur ärztlichen Versorgung, zur Vernachlässigung der psychosozialen Komponenten von Krankheiten, zur Verschlechterung der Krankheitsvorsorge und zur erheblichen politischen Einflussnahme auf Gesundheitsinformationen.
    Aus diesem Grund werde ich mich auch zukünftig dafür einsetzen, Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen zu verhindern und die ortsnahe, niedrigschwellige und menschenorientierte Gesundheitsversorgung zu verbessern.

    Ein guter Start ins neue Jahr

    Liebe Patientinnen und Patienten,

    nach der Neuausrichtung des ärztlichen Teams und der Überwindung diverser Krankheitsfälle auch im Team konnten Herr Seeger und Herr Dr. Peteler erfolgreich ins neue Jahr starten.
    Beide Ärzte haben sich gut eingearbeitet und sind gemeinsam mit ihrem Team wieder mit vollen Kräften für Ihre Gesundheit im Einsatz.

    Die telefonische Erreichbarkeit ist wieder vollständig gegeben und wir freuen uns, Ihnen auch wieder kurzfristig und spontan Termine anbieten zu können.

    Setzen Sie Ihre Neujahrsvorsätze um und sprechen mit uns über Ihre Gesundheit und Vorsorgemöglichkeiten.

    Ihr Team der Hausarztpraxis Gillersheim

    Ein neues ärztliches Team im neuen Jahr 2024

    Liebe Patient*innen und Freunde der Hausarztpraxis Gillersheim,

    In den Jahren 2021 bis 2023 haben die Kolleginnen Frau Dr. Beckmann und Frau Jacobi bei uns den medizinischen Teil ihrer Weiterbildung zur Fachärztlich für Allgemeinmedizin abgeschlossen.


    Nun ist es für diese Kolleginnen eine gute Gelegenheit, sich beruflich neu zu orientieren. Deshalb haben uns die ärztlichen Kolleginnen Frau Dr. Beckmann und Frau Jacobi zum Jahresende 2023 verlassen.
    Wir wünschen Frau Dr. Beckmann und Frau Jacobi für den weiteren Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.


    Die bereits in diesem Jahr begonnene Zusammenarbeit mit Herr Karl Seeger wird auch in Zukunft am Standort Gillersheim weiter gefestigt, da die Kassenärztliche Vereinigung einem Fortbestand des KV-Sitzes von Herrn Seeger am Standort Gillersheim zugestimmt hat und somit Herr Seeger ab Januar ausschließlich in der Praxis in Gillersheim tätig sein wird.

    Herr Seeger wird in Gillersheim ab dem 08.01.2024 durch Herrn Dr. Peteler unterstützt, der bereits in den letzten Jahren in Bilshausen und in Gillersheim für uns tätig war.
    Wir alle freuen uns auf seine ruhige und kompetente Unterstützung.
    Mit diesen beiden langjährig erfahrenen Ärzten wird das Team der Hausarztpraxis Gillersheim Ihnen zukünftig weiter zuverlässig und kompetent in allen Fragen der hausärztlichen Versorgung zur Seite stehen.

    Herzliche Grüße

    Dr. Karen Lodhia

    Neueröffnung nach Renovierung am 23.01.2023

    Nach umfangreichen Renovierungsmaßnahmen in den Behandlungsräumen im vergangenen Sommer konnte im Januar nun die Sanierung von Anmeldebereich und Wartezimmer in Angriff genommen werden.
    Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
    Wir freuen uns, Sie ab dem 23. 01.2023 in den neuen Räumlichkeiten empfangen und behandeln zu können.

    Praxisschließzeiten Gillersheim 2023

    Liebe Patientinnen und Patienten,

    im Jahr 2023 planen wir die Praxisschließzeiten der Hausarztpraxis Gillersheim wie folgt:
    • 01.01.2023 – 20.01.2023
    • 30.05.23
    • 31.07.23 – 18.08.23
    • 02.10.2023
    • 27.12.23 -29.12.23

    Die Vertretung übernimmt:
    Hausarztpraxis Bilshausen
    Hoher Weg 17
    37434 Bilshausen
    05528 – 923 80
    info@dr-med-lodhia.de

    Maskenpflicht in der Hausarztpraxis Gillersheim

    Liebe Freunde und Patienten der Hausarztpraxen Dr. Lodhia in Gillersheim,
    mit Bezug auf die Niedersächsische Corona – Verordnung §5 vom 1. April 2022 gilt in unseren Arztpraxen weiterhin die Maskenpflicht.
    Wir danken allen, die uns unterstützen, unsere Risikopatienten und Mitarbeiterinnen auch weiterhin bestmöglich vor Virusinfektionen zu schützen.

    Die Niedersächsische Corona – Verordnung können Sie unter folgendem Link runterladen:

    Corona-Verordnung

    §5 im Wortlaut:

    Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste 1In den nachfolgenden Einrichtungen haben Patientinnen und Patientinnen sowie die in den Einrichtungen t tigen Personen, wie etwa im Anstellungsverh ltnis besch ftigte Personen, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Praktikantinnen und Praktikanten, ehrenamtlich T tige, Bundesfreiwilligendienstleistende und Freiwilligendienstleistende sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, in geschlossenen R umen nach   2 eine medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen:
    1. Arztpraxen,
    2. Einrichtungen für ambulantes Operieren,
    3. Dialyseeinrichtungen,
    4. Tageskliniken und
    5. Rettungsdienste.
    2Satz 1 gilt auch für Besucherinnen und Besucher sowie für alle Personen, die die geschlossenen R ume der Einrichtungen betreten. 3Die Leitungen der Einrichtungen sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen nach Satz 1 zu überwachen.