Zum 01.01.2025 haben 82 der 94 gesetzlichen Krankenkassen die Zusatzbeiträge erhöht, teilweise drastisch.
Der Krankenkassenbeitrag, der sich aus dem allgemeinen Beitrag von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag zusammensetzt, steigt damit erheblich auf 17 – 19 % des Gehaltes.
Trotz gleichbleibendem oder sogar steigendem Bruttoeinkommen kann dem Haushalt daher sogar weniger Geld für die tägliche Lebenshaltung zur Verfügung stehen.
Gesetzliche Krankenkassen müssen ihre Versicherten rechtzeitig in einem gesonderten Schreiben über die Erhöhung bzw. Festlegung des Zusatzbeitrages informieren.
Dieses Schreiben muss Ihnen vor dem 31.12.2024 zugegangen sein.
In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats. Bei der aktuellen Erhöhung muss die Kündigung also bis zum 31.01.2025 erfolgt sein.
Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben möchten, müssen Sie eine Krankenkasse auswählen und sich dort anmelden.
Sie selbst müssen bei Ihrer bisherigen Krankenkasse nicht kündigen. Die Kündigungs- und Wechselmodalitäten übernimmt nun die neue Krankenkasse.
Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei einer Sonderkündigung zum 31.01.2025 erfolgt der Wechsel daher zum 01.04.2025.
Hier finden Sie eine Aufstellung der gesetzlichen Krankenkassen mit Informationen über Erhöhung und Höhe des Zusatzbeitrages sowie Wechselinformationen